Öffnet in einem neuen Tab
Zum Inhalt springen

Häufige Frage · Praxisabgabe

Was passiert beim Praxisverkauf mit meinem Kassensitz?

Kurz beantwortet

Ihr Kassensitz geht mit der Praxis auf den Übernehmer über. Verkauft werden Praxis, Patientenstamm und Ausstattung; die Zulassung überträgt in Regionen mit Zulassungsbeschränkungen der Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren. Wir bereiten das so vor, dass Ihr Wunschübernehmer gute Chancen hat.

Stand: November 2026 · Fachlich geprüft von Markus Maus · Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Was beim Praxisverkauf übergeht

Der Kaufpreis umfasst den materiellen Wert, also Geräte und Einrichtung, und den ideellen Wert, vor allem den Patientenstamm und den Ruf Ihrer Praxis. Dazu gehört in aller Regel auch Ihr Kassensitz, also die Zulassung, gesetzlich Versicherte zu behandeln (Kassensitz kurz erklärt).

Wie Ihr Sitz auf den Übernehmer übergeht

In Regionen mit Zulassungsbeschränkungen beantragen Sie bei der KV, dass Ihr Sitz ausgeschrieben wird. Ihr Wunschübernehmer bewirbt sich, und wir bereiten die Bewerbung so vor, dass sie im Zulassungsausschuss überzeugt. Er berücksichtigt dabei unter anderem die berufliche Eignung und ob jemand bereits in Ihrer Praxis mitarbeitet. Eine gute Vorbereitung und eine abgestimmte Übergabe stärken die Bewerbung des Übernehmers (Nachbesetzungsverfahren kurz erklärt).

Worauf es beim Kaufvertrag ankommt

Weil der Zulassungsausschuss erst nach den Verhandlungen entscheidet, wird der Kaufvertrag üblicherweise unter der Bedingung geschlossen, dass der Übernehmer die Zulassung erhält. So sind beide Seiten gleichermaßen abgesichert.

So unterstützen wir Sie

Wir ermitteln den Praxiswert, finden passende Interessenten und bereiten das Nachbesetzungsverfahren mit Ihnen und dem Übernehmer vor. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Anwalt; auf Wunsch sind wir bei den Terminen dabei.

Fachlich geprüft von

Markus Maus

Markus Maus

Vorstand

Dipl.-Bankbetriebswirt (FSFM)
Zert. Finanzberater im Gesundheitswesen (FSFM)

Sie möchten das für Ihre Praxis klären? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, vertraulich und unverbindlich.

0911 / 234 20 9 -10 Nachricht schreiben Mehr zur Praxisabgabe

Weiterlesen

Ähnliche Fragen

Alle Fragen und Begriffe