Häufige Frage · Zahnmedizin
Brauchen Zahnärzte einen Kassensitz?
Kurz beantwortet
Zahnärzte brauchen eine Zulassung, um gesetzlich Versicherte zu behandeln. Anders als bei Ärzten gibt es aber seit 2007 keine Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung mehr. Einen Kassensitz übernehmen muss man daher nicht, um sich niederzulassen.
Stand: Oktober 2026 · Fachlich geprüft von Thomas Schiller · Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Was das für die Niederlassung bedeutet
Sie können sich grundsätzlich dort niederlassen, wo Sie möchten, und die Zulassung beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte Ihrer Region beantragen. Voraussetzung ist unter anderem der Eintrag in das Zahnarztregister, der eine Vorbereitungszeit nach der Approbation voraussetzt. Zuständig ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV).
Warum Übernahmen trotzdem gefragt sind
Der Wert einer Zahnarztpraxis liegt nicht in einer Zulassung, sondern im Patientenstamm, im Team, in der Ausstattung und im Standort. Eine Übernahme bringt vom ersten Tag an Patienten und laufende Einnahmen. Das erleichtert oft auch die Finanzierung im Vergleich zu einer Neugründung.
Was das für Abgebende bedeutet
Ein Nachbesetzungsverfahren wie bei Ärzten gibt es für Zahnarztpraxen nicht. Umso wichtiger ist, dass Ihre Praxis für eine Nachfolge attraktiv ist und rechtzeitig angeboten wird (Wann sollte ich mit der Planung beginnen?).
So unterstützen wir Sie
Unsere Zahnärzteberatung begleitet Sie bei Übernahme, Einstieg oder Abgabe einer Zahnarztpraxis. Aktuelle Angebote finden Sie in der Praxisbörse Zahnmedizin.
Fachlich geprüft von

Seniorpartner
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Bankkaufmann (IHK)
Versicherungsfachmann (BWV)
Wirtschaftsmediator
Sie möchten das für Ihre Praxis klären? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, vertraulich und unverbindlich.
0911 / 234 20 9 -10 Nachricht schreiben Praxisbörse Zahnmedizin